„Auch in einem wohlhabenden Land wie Deutschland
stößt die Justiz immer wieder an die Grenzen ihrer Kapazität. Deshalb
ist der Deal im Strafprozess ein geeignetes Vehikel, um sonst
ausufernde Prozesse zu beschleunigen. Er muss allerdings klar
geregelt, transparent und in engen Grenzen gehalten werden. So hat es
der Gesetzgeber vor knapp vier Jahren vorgegeben, so hat es das
Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt – mit unübersehbar erhobenem
Zeigefinger. Denn vor allem die informelle Absprache, die nichts
anderes ist als eine illegale, artete zusehends in Wildwuchs aus.“
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