Der Streit um den „Soli“ geht weiter – das
Urteil des Bundesfinanzhofs bringt nicht die erhoffte Klarheit
von Anette Asmussen
Diese Niederlage war nur auf den ersten Blick eine krachende:
Scheinbar deutlich stellten die Finanzrichter gestern fest, dass die
Erhebung des Solidaritätszuschlages nicht gegen die Verfassung
verstößt. Sie wiesen die Klage einer bayrischen Steuerfachanwältin
ab.
Auf den zweiten Blick ist das Urteil allerdings eine klare
Mahnung. Noch würden die Kosten der Wiedervereinigung durch die
Sonderabgabe gedeckt, erläuterten die Juristen. Zu einem „dauerhaften
Instrument der Steuerumverteilung“ dürfe der „Soli“ aber nicht
werden.
Das ist nicht die gestern viel beschworene „Klarstellung der
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages“. Im Gegenteil: Der
Solidaritätszuschlag ist offensichtlich auf dem besten Weg in die
Verfassungswidrigkeit. Denn dienen die erzielten Einnahmen nicht
länger dem wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer, gehört der
„Soli“ nach dem gestrigen „Musterurteil“ abgeschafft.
Mit ihrer Entscheidung haben sich die Finanzrichter der aktuellen
finanzpolitischen Lage gebeugt. Doch für ihr Stillhalten stellten
sie der Bundesregierung zwei Bedingungen: Will sie den „Soli“ halten,
muss sie nachweisen, wohin die Gelder fließen. Und: Die Regierung
wird erklären müssen, wie es bei der Wiedervereinigung und ihrer
Finanzierung weitergehen soll. Dauerhaft – und das ist nicht erst
seit gestern klar – kann sie nicht mehr auf die Sonderabgabe setzen.
Der Streit um den „Soli“ geht also weiter. Und man darf auf den
Beitrag des Bundesverfassungsgerichts gespannt sein. Denn dort wird
die bayrische Anwältin in Kürze vorstellig werden – jedenfalls so
viel ist sicher.
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Anette Asmussen
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