Der Vermittlungsausschuss hat gestern mit einer
geringfügigen Änderung in Artikel 1, § 17, Absatz 3 den Weg für eine
Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes freigemacht. Dazu erklärt
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:
„Endlich ist im Vermittlungsausschuss ein Weg gefunden worden, wie
die von der Koalition im Bundestag beschlossene Änderung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt werden kann. Rosinenpickerei
wird weiterhin rechtssicher ausgeschlossen, und die kommunale
Verantwortung für die Abfallbeseitigung bleibt gesichert.
Für die Kommunen war es von Anfang an wichtig, dass es klare
Definitionen gibt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche
Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger und die
Entsorgungssicherheit zu gefährden.
Aus kommunalpolitischer Sicht muss das gute Gesetz jetzt zügig in
Kraft treten. Die Kommunen als öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger brauchen ebenso Rechtssicherheit wie die von ihnen
beauftragte Dritten.“
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