Götz: Grundlegende Strukturen der Abfallwirtschaft erhalten

Die Diskussion um die Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes hält in den beteiligten Städten und
Landkreisen unvermindert an. Dazu erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

„Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge tragen die Kommunen als
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verantwortung für die
Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten. Diese grundlegende
Struktur hat sich in Deutschland bewährt und muss unbedingt erhalten
bleiben.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verfolgt das Ziel,
die kommunalen Überlassungspflichten für Haushaltsabfälle unter
Einhaltung des EG-Rechts zu präzisieren. Aus kommunaler Sicht ist
besonders zu begrüßen, dass in Fortschreibung des ursprünglichen
Arbeitsentwurfs die so genannte Rosinenpickerei ausdrücklich
untersagt ist. Die ordnungspolitische Grundausrichtung ist klar: Die
Kommunen bleiben öffentlicher Aufgabenträger.“

Hintergrund:

Die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008
(Richtlinie 2008/98/EG) macht eine Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erforderlich. Der dazu vom
Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf dient der
Vorbereitung der Beschlussfassung der Bundesregierung. Die
betroffenen Wirtschafts- und Umweltverbände, Länder und kommunale
Spitzenverbände hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Innerhalb der
Bundesregierung ist der Entwurf noch nicht abschließend abgestimmt.
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) soll das deutsche
Abfallrecht stärker am Klima- und Ressourcenschutz ausgerichtet,
rechtssicherer gestaltet und durchgreifend modernisiert werden. Um
das Ressourcenpotential werthaltiger Abfälle aus privaten
Haushaltungen effektiver und hochwertiger zu nutzen, schafft der
Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer
„Wertstofftonne“, mit der Verpackungen und stoffgleiche
Nicht-Verpackungen gemeinsam erfasst und einem Recycling zugeführt
werden sollen. Die Zuständigkeit kommunaler und privater Entsorgung
wird klarer ausgestaltet und stärker an den Anforderungen des
Ressourcenschutzes ausgerichtet.

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