. Anlässlich der heutigen Anhörung des Bundestages zum 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz erklärt der Experte für Verbraucherschutz der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Michael GOLDMANN:
Mit wenigen Ausnahmen sehen die Sachverständigen die Notwendigkeit, die Benachteiligung der Alteigentümer beim Flächenerwerb zu korrigieren.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Versprechen erfüllt, das man den Alteigentümern 1994 gegeben hat, ca. 30 ha ihrer ehemals enteigneten Flächen ermäßigt zurückkaufen zu können. Dieses Versprechen konnte nicht eingehalten werden, weil die Alteigentümer für ihren Kaufantrag bei der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) eine Bescheinigung über ihre Enteignung von den zuständigen Landesbehörden benötigen. Da diese Bescheide aber zu Tausenden noch nicht ausgestellt sind, durch Versäumnisse der Verwaltungen der Länder, wurden die Alteigentümer Opfer der rasanten Preisentwicklung für landwirtschaftlichen Grund und Boden in den Neuen Ländern. Durch diese Preisentwicklung hätten die Alteigentümer nicht einmal mehr die Hälfte der 1994 in Aussicht gestellten 30 ha begünstigt erwerben können. Dies haben die Alteigentümer aber nicht zu verschulden. Deshalb ist die Einführung des Stichtags 2004 nur folgerichtig und überfällig und der entscheidende Erfolg der FDP. Denn s o können die Alteigentümer wenigstens annähernd die Flächen erwerben, die man ihnen seinerzeit versprochen hatte.
In einem weiteren Gesetz, das Anfang 2011 verabschiedet werden soll, sollen die Verfahren der über 10.000 offenen Anträge bei den Landesvermögensämtern drastisch beschleunigt werden.
Die Versuche der SPD und die Linken, dies zu skandalisieren zeugen von einem zweifelhaften historischen Verständnis der Problemlage.
Den Alteigentümern ist zwischen 1945 und 1949 Unrecht widerfahren und die Bodenreform wurde als Mittel der politischen Verfolgung missbraucht.
Dies ist auch höchstrichterlich festgestellt worden. Deshalb ist es unverantwortlich, wenn jetzt von der SPD und den Linken die berechtigten Interessen der Alteigentümer auf Wiedergutmachung durch eine unstatthafte Neiddebatte diskreditiert werden.
Den Interessen der wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe ist in den vergangenen Jahren ausreichend Rechnung getragen worden, da sie bis zu 100 ha ermäßigt von den früher enteigneten Flächen erwerben konnten. Dieser ermäßigte Erwerb wurde Ende 2009 abgeschlossen. Künftig können die landwirtschaftlichen Betriebe bundeseigene Flächen nur noch zum Verkehrswert kaufen. Demgegenüber können die Alteigentümer und ihre Nachfahren nur max. 30 ha begünstigt erwerben und selbst wenn sie diese Flächen gleich wieder verkaufen wollten, werden die landwirtschaftlichen Betriebe nicht schlechter gestellt, als wenn sie die Flächen zum Verkehrswert von der BVVG kaufen müssten.
Ich appelliere insbesondere an die SPD, auf eine Neiddebatte in diesem Zusammenhang zu verzichten, denn die SPD wird ja nicht leugnen wollen, dass den Alteigentümern ein großes Unrecht widerfahren ist. Die Bundesrepublik hat die moralische Verpflichtung den Betroffenen wenigstens die Möglichkeit einzuräumen, einen Teil ihres ehemaligen Besitzes ermäßigt zurückkaufen zu können.
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