Hartz IV: SoVD fordert zügige Schließung der Versicherungslücke für privat Krankenversicherte

Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichtes
zur vollständigen Beitragsleistung für privat krankenversicherte
Hartz IV-Bezieher erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die
Entscheidung bestätigt den vom SoVD wiederholt angemahnten dringenden
Handlungsbedarf zur Schließung der Versicherungslücke privat
krankenversicherter Hartz IV-Bezieher. Hiernach müssen den
Betroffenen die Kosten einer privaten Basis-Versicherung voll
erstattet werden. Die Bundesregierung muss das Urteil jetzt rasch
umsetzen und für einen klaren gesetzlichen Rahmen sorgen, um die
Vorgaben der Richter zu erfüllen. Dann kann auch die zum Teil
dramatische Situation, in der sich die Betroffenen aufgrund der
stetig wachsenden Beitragsschuld befinden, wirksam entschärft werden.
Dabei muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass sowohl die gesetzliche
als auch die private Krankenversicherung gleiche, möglichst
ausgabendeckende Beiträge erhalten. Der SoVD fordert die
Bundesregierung auf, die Beitragshöhe für die private
Krankenversicherung bei Hartz IV-Bezug umgehend an die Höhe des
Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung zu koppeln.
V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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