Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern bereit zum Verzicht auf V-Männer in NPD-Führungsebene

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern,
Lorenz Caffier (CDU), ist bereit, auf V-Männer des
Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der NPD zu verzichten, um
damit einem Verbotsantrag gegen die NPD bessere Chancen zu
verschaffen. In der Sendung „Schabat Schalom“ auf NDR Info sagte
Caffier am Freitag, 13. Mai, das Bundesverfassungsgericht habe in
seinem Urteil vom März 2003 nur die Existenz von
Verfassungsschutzmitarbeitern in den meinungsbildenden Zirkeln der
NPD als Verfahrenshindernisse bezeichnet, nicht aber deren Existenz
in der gesamten Partei. Lorenz Caffier setzt sich seit Jahren für ein
erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD ein.

Auszug aus dem Interview mit Lorenz Caffier zu seiner Forderung,
ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten (Schabat
Schalom, 13.05.2011, ungekürzte Fassung)

Frage:

Die NPD ist durchsetzt mit V-Männern des Verfassungsschutzes auf
so ziemlich allen Ebenen. Daran scheiterte der letzte Versuch, diese
Partei zu verbieten, weil ein rechtsstaatliches Verfahren unmöglich
schien, wenn gar nicht klar ist, inwiefern Beauftragte oder Leute,
die mit den staatlichen Einrichtungen zusammenarbeiten, mit schuld
sind an Vergehen. Daran hat sich ja bis jetzt nichts geändert. Wie
wollen Sie denn mit diesem Problem umgehen?

Caffier:

Also, erst mal muss ich festhalten, dass das
Verfassungsgerichtsurteil diese Aussage so nicht getätigt hat,
sondern es hat sich in den V-Männern in den Führungsstrukturen
ausgedrückt, also sprich in den meinungsbildenden Zirkeln, nicht in
Gänze. Und dementsprechend werden wir oder werde ich mich auch darauf
einstellen, und natürlich kann ich nicht in Gänze auf V-Männer
verzichten. Das würde ich auch nicht tun.

Frage:

Also, Sie würden sagen, ein Verbotsverfahren hat dann Aussicht auf
Erfolg, wenn man sich entschließt in den Führungsgremien die V-Männer
abzuschalten.

Caffier:

Ja, das ist eine klare Aussage, wie sie im
Verfassungsgerichtsurteil steht. Ansonsten hat sich das
Verfassungsgerichtsurteil mit keiner Silbe mit der Frage des Verbots
in Gänze auseinandergesetzt, sondern nur mit dieser Situation. Und da
wird ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass, solange Personen an dem
Meinungsbildungsprozess auf der Führungsebene beteiligt sind, dieses
eben keine Grundlage für ein Verbotsverfahren ist. Und das können
alle nachlesen, da können sich alle drauf einstellen, auch meine
Kollegen. Und ich stelle mich dementsprechend auch darauf ein.

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Zitate frei bei Nennung NDR Info.

13. Mai 2011/RC

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