Das Bundesverfassungsgericht hat heute die
Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und
des Fiskalpakts festgestellt. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Das Bundesverfassungsgericht hat den von der Bundesregierung und
der christlich-liberalen Koalition eingeschlagenen Kurs zur
Bewältigung der Staatsschuldenkrise in Europa in vollem Umfang
bestätigt. Die deutschen Zustimmungsgesetze zum Europäischen
Stabilitätsmechanismus ESM und zum Fiskalpakt sind mit dem
Grundgesetz vereinbar. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht
die herausgehobene Verantwortung und Stellung der gesetzgebenden
Körperschaften bei haushaltsrelevanten Entscheidungen sowie bei den
Informationsrechten noch einmal hervorgehoben. Die Haushaltshoheit
des Deutschen Bundestages ist und bleibt zentrales Element unserer
Demokratie. Bei den beiden völkerrechtlichen Vorbehalten geht es
lediglich darum, die von der Bundesregierung vertretene
Rechtsposition gegenüber den anderen Vertragspartnern wirksam zu
machen. Es muss zum einen völkerrechtlich sichergestellt sein, dass
das deutsche Haftungsvolumen auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist.
Eine Erhöhung des Haftungsvolumens ist nur bei vorheriger Zustimmung
des Deutschen Bundestages möglich. Zum anderen dürfen die Regelungen
des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der Unterlagen des ESM
und die berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen
einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates
nicht entgegenstehen. Ist dies völkerrechtlich abgesichert, ist der
Weg für Fiskalvertrag und ESM als wichtige Schritte auf dem Weg zur
einer europäischen Stabilitätsunion frei.“
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23