Lausitzer Rundschau: Bundesfamilienministerin will Betreuungsgeld an Bedingungen knüpfen / Bizarre Diskussion / Von Stefan Vetter

Die koalitionsinterne Diskussion über das
Betreuungsgeld nimmt bizarre Züge an. Familienministerin Kristina
Schröder hat sich jetzt mit einem verblüffenden Vorstoß zu Wort
gemeldet, um die Kita-Fernhalteprämie salonfähig zu machen: Nur wenn
die Eltern die vorgeschriebenen kinderärztlichen Untersuchungen für
ihre Sprösslinge wahrnehmen, soll das Geld fließen. Auf die
Administrierung dieser Schnapsidee darf man gespannt sein. Vielleicht
gründet Frau Schröder eigens eine gemeinsame Behörde aus
Sozialarbeitern und Ärztevertretern, um die Bürokratie auf die Spitze
zu treiben. Die Eltern werden sich jedenfalls bedanken, wenn sie
allesamt unter Generalverdacht gestellt werden, als
Betreuungsgeld-Anwärter ihr Kind zu vernachlässigen. Andererseits
zeugt Schröders wundersamer Vorstoß von der Einsicht, dass an dem
Argument doch etwas dran sein könnte, wonach vor allem Kinder aus
schwierigen Verhältnissen keine Kita von innen sehen, ihre Eltern
durch das Betreuungsgeld also einem „falschen Anreiz“ unterliegen.
Dergleichen hatte man von der Ministerin so noch nicht gehört. Die
Konsequenz kann freilich nicht in vermeintlich kreativen Gedanken zur
Rechtfertigung des Betreuungsgeldes bestehen. Sondern sie kann nur
lauten, dieses gar nicht erst einzuführen. Ein „Kulturbanause“
bekommt schließlich auch keine materielle Vergünstigung vom Staat,
nur weil ihm der Besuch von Theatern und Museen suspekt ist.

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