Auf dem Frankfurter Flughafen geht der Streik der
Vorfeldbeschäftigten in eine neue Runde. Ganze 200 Mitarbeiter haben
bislang dafür gesorgt, dass mehr als 1000 Flüge gestrichen werden
mussten. Es bedarf keines Experten, um sich die Unverhältnismäßigkeit
dieses Treibens bewusst zu machen. Aber vielleicht erhöht gerade das
den Druck auf die Berliner Politik für eine gesetzliche Lösung. Das
Streikrecht ist in Deutschland ein hohes Gut. Über Jahrzehnte gab es
dafür jedoch mit der Tarifeinheit einen juristischen Grundsatz, mit
dem alle Beteiligten gut leben konnten. Er besagt kurz gefasst, dass
in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Also setzten
sich in der Vergangenheit die verschiedenen Gewerkschaften mit dem
Arbeitgeber etwa eines Flugunternehmens zusammen, um ein Tarifwerk
für Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal auszuhandeln. Mitte
2010 hebelte das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit jedoch aus. So
haben kleine Berufsgewerkschaften nun leichtes Spiel. An Versuchen,
dem einen Riegel vorzuschieben, hat es anfänglich nicht gemangelt. In
denkwürdiger Erinnerung geblieben ist ein gemeinsamer Vorstoß der
Spitzen des DGB und der Arbeitgeberseite. Demnach sollte nur der
Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb
Anwendung finden. Auch wenn das sicher noch nicht der Weisheit
letzter Schluss war, so verlief die Sache im Sande, weil einige
Arbeitnehmervertreter kalte Füße bekamen. Eine Einschränkung des
Streikrechts, um die es sich im Hinblick auf die kleineren
Gewerkschaften letztlich handelt, wollte man nicht mittragen.
Offiziell sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Und ganz
sicher dürfte dafür das Zerwürfnis zwischen DGB und Arbeitgebern
mitverantwortlich sein. Also muss von dort auch wieder die Initiative
kommen. Am Ende überwiegt der Schaden auch für DGB-Gewerkschaften,
wenn sich kleine Berufsgruppen ein übergroßes Stück vom Kuchen
abschneiden können. Je mehr sie sich bedienen, desto weniger
tariflicher Verteilungsspielraum bleibt für die anderen, oftmals
weniger verdienenden Beschäftigten übrig. Sie sei „persönlich
überzeugt, dass eine Regelung zur sogenannten Tarifeinheit notwendig
ist“, hatte Kanzlerin Merkel kurz nach dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vor zwei Jahren erklärt. Höchste Zeit, dass sie
sich an ihre Worte erinnert.
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