Gestern verteidigte die Potsdamer Staatskanzlei
die lebenslange Pension für den Brandenburger Ex-Minister Rainer
Speer mit dem Hinweis, der Mann sei nicht mit goldenem Handschlag
verabschiedet worden, sondern wie andere Politiker auch. Wenn also
regelmäßig Unerklärliches passiert, wird es per se schon normal, so
die etwas quere Logik der Regierungszentrale. Und rechtmäßig war es
natürlich auch, dem Mann mitsamt all den offenen Fragen zu seinem
Verhalten einen geruhsamen Lebensabend zu gönnen. Da fehlt nur noch
der Hinweis, dass der eine oder andere gleichaltrige Spitzenmanager
zwar nicht Steuergelder, dafür aber ein Vielfaches einstreicht. Das,
was wirklich zu sagen wäre, wird verschwiegen. Nach zwanzig Jahren
mehr oder weniger erfolgreicher Arbeit als Staatsdiener und einem
erzwungenen Abschied hat ein 51-Jähriger es nicht verdient, dass er
bis an sein Lebensende durchgefüttert wird. Und was für Speer gilt,
sollte auch bei anderen gelten – bei Abgeordneten beispielsweise, die
sich derzeit nach 20 Jahren im Parlament mit 55 wohlversorgt zur Ruhe
setzen können. Vorbildfunktion sollten Politiker haben, sagte
Matthias Platzeck, als er Speer den Rückzug nahe legte. Wenn sich nun
jeder solch ein Ruhegehalt zum Vorbild nehmen würde, wäre es um den
Wirtschaftsstandort Deutschland und wohl auch um die Amtsbezüge
Platzecks sehr schnell schlecht bestellt. Tatsächlich sind die
Politiker parteiübergreifend und mit leider zu wenigen Ausnahmen
derzeit vor allem vorbildlich darin, Nebelkerzen zu werfen, wenn es
um ihre wahren Privilegien geht. Die liegen – ähnlich wie bei den
Beamten – in ihrer überaus großzügigen Altersversorgung. Dabei muss
dann noch berücksichtigt werden, dass man in Amt und Würden offenbar
schneller altert und auch als 51-Jähriger der allgemeinen Fürsorge
anheimfällt. Zu diesen Nebelkerzen zählt auch das Schweigen über die
Pensionshöhe für Rainer Speer. Sie lässt sich von Fachleuten
allerdings jederzeit errechnen und dürfte grob geschätzt im Vergleich
zu normalen Berufstätigen allein bis zu seinem 66. Lebensjahr einem
Vermögensvorteil von wenigstens einer halben Million Euro
entsprechen. Das ist eben kein goldener Handschlag, sondern nur das,
was andere auch kassieren.
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