Lausitzer Rundschau: Streit um Senkung des Rentenbeitrags / Recht auf Entlastung

Dank des anhaltenden Beschäftigungsbooms ist die
Rentenkasse in der gleichen glücklichen Verfassung wie der Finanztopf
für die gesetzliche Krankenversicherung: Beide verfügen über ein
stattliches Milliardenpolster. Geld, das den Beitragszahlern gehört.
Warum sie in guten Zeiten nicht einen Teil davon in Form von
Beitragsnachlässen zurück- erhalten sollen, ist schwer verständlich.
Sicher, bei der Krankenversicherung gibt es dafür keine eindeutigen
gesetzlichen Regelungen. Bei der Rentenversicherung aber schon. Wer
diese Bestimmungen jetzt wie SPD-Chef Sigmar Gabriel mit dem Verweis
auf ein angeblich absurdes Auf und Ab bei den Beiträgen außer Kraft
setzen will, der blendet schlicht die Vergangenheit aus. Allein in
den rot-grünen Regierungsjahren von 1998 bis 2005 wurde der
Rentenbeitrag gleich vier Mal geändert. Anfangs lag er bei
20,3Prozent vom Brutto, später sank er auf 19,5, dann auf
19,3und zeitweilig sogar auf 19,1Prozent, um am Ende
wieder bei 19,5Prozent zu landen. Kein Mensch hat sich damals
darüber aufgeregt. Es ist ja auch nicht so, dass die Rentenkasse nach
einer Beitragsenkung „nackt“ dastünde. Laut Gesetz darf es erst bei
einem Überschuss von 1,5Monatsausgaben dazu kommen. Das
entspricht einer Rücklage von fast 26Milliarden Euro.
Gesamtgesellschaftlich betrachtet machen Beitragsenkungen auch für
die Binnenkonjunktur Sinn, auf die Deutschland wegen der
schwächelnden Exporte im Zuge der Euro-Krise dringend angewiesen ist.
Dass die gebotene Entlastung ausgerechnet ins Jahr der nächsten
Bundestagswahl fallen würde, ist für die amtierende Bundesregierung
dabei sicher ein angenehmer Nebeneffekt.

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