Die Fahndung auf Facebook, die bereits einige
Bundesländer testen, ist eine Gratwanderung. Plakate lassen sich
leicht wieder abhängen, der Zugriff auf Daten im Netz lässt sich
dagegen so gut wie gar nicht beschränken. Das ist das Problem. Nicht
so sehr, wenn es um die Suche nach Vermissten geht. Da war das Netz
mit seinen für die Politik immer noch rätselhaften Möglichkeiten
schon häufig genug hilfreich. Aber einmal online gestellte Hinweise
zu Verdächtigen könnten auch dann noch online zirkulieren, wenn diese
Menschen sich als unschuldig erwiesen haben. Die zentrale Frage ist
daher, wie vermieden werden kann, dass jemand zu Unrecht öffentlich
von den Behörden und in der Folge von übereifrigen Usern sozialer
Netzwerke an den Pranger gestellt wird. Jeder weiß doch inzwischen,
dass das Internet seine ganz eigene Dynamik hat. Und zwar eine, die
häufig genug Grenzen überschreitet. Erinnert sei nur an die
Ereignisse von Emden, als im Internet zur Lynchjustiz an einem jungen
Mann aufgerufen wurde, der völlig zu Unrecht verdächtigt worden war.
Gewiss, die polizeiliche Fahndung muss dort möglich sein, wo die
Menschen sich tummeln. Das ist heute mehr denn je das Internet. Die
Behörden müssen dabei ebenso wie jeder Nutzer in der Lage sein
abzuwägen, mit wem sie sich einlassen. Können sie das tatsächlich
immer? Zu viele Fragen sind bei der Facebook-Fahndung noch offen.
Einen Mittelweg, ein Zwischending bei dieser Form der Ermittlungen
gibt es aber nicht. Entweder Ja oder Nein. Es ist daher nur klug,
dass die Justizminister eine Entscheidung jetzt nicht übers Knie
brechen wollen.
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