Sonderlich ausgefuchst ist das Vorgehen von Horst
Seehofer und Volker Bouffier ja nicht. Jeder weiß doch, dass die
beiden Ministerpräsidenten mit der am Montag eingereichten Klage
gegen den Länderfinanzausgleich vor allem prima Landtags-Wahlkampf
machen wollen. Das wird ihnen auch gelingen. Denn nichts bringt die
Wähler mehr auf die Palme als politisch geschürte Ungerechtigkeit.
Erinnert sei nur an die Griechenlandhilfen oder an die Debatte, ob
nicht endlich der Aufbau West den Aufbau Ost ablösen muss. Fakten
spielen bei diesen emotionsgeladenen Themen oft nur eine Nebenrolle.
Nun wäre es sicherlich zu kurz gesprungen, das Vorgehen der beiden
Regierungschefs allein als Wahlkampfmanöver abzutun. Wenn es nur noch
drei Einzahler gibt, dann läuft tatsächlich etwas schief beim
Länderfinanzausgleich. Dann liegt ein erheblicher Reformbedarf auf
der Hand. Es muss mehr Anreize für Nehmer geben, zu sparen und die
eigene Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Und zugleich fordern die Geber
zu Recht, dass ihnen mehr vom eigenen Geld verbleibt. Fakt ist
jedoch: Die Nehmerländer sperren sich keineswegs gegen Veränderungen.
Aber auf die Details kommt es an. Deswegen wurden auch vorherige
Karlsruher Entscheidungen noch nicht umgesetzt. Mag sein, dass die
neuerliche Klage den Reformdruck jetzt erhöht. Allerdings wird das
Verfassungsgericht frühestens in zwei Jahren urteilen. Außerdem muss
man wissen: 2019 steht der gesamte innerstaatliche Finanzausgleich
sowieso zur Neuverhandlung an. Spätestens in drei bis vier Jahren
werden die Gespräche darüber beginnen. So lange hätten sich Bayern
und Hessen also noch gedulden können. Aber gewählt wird nun mal in
diesem Jahr.
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