Leistungsschutzrecht verfassungswidrig: Entwurf verletzt Grundrechte von Internetnutzern, Unternehmern und Journalisten

Ein neues Rechtsgutachten entlarvt das geplante
Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig: Internetnutzer und
-unternehmer werden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit
eingeschränkt, bei den Unternehmern wird zudem die Berufsfreiheit
beeinträchtigt. Zudem enteignet das Leistungsschutzrecht
Journalisten: Sie behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten,
können dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage
vergleichbare Rechte an denselben Texten erhalten. Dies ergab ein
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr.
Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin im Auftrag von
eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. und Google.

Leistungsschutzrecht und Pressefreiheit sind unvereinbar: Erkennt
man an, dass das Internet sich zum wichtigen Informationsmedium
entwickelt hat, so stehen die Informationsvermittler und -nutzer in
diesem Medium unter dem Schutz der Pressefreiheit. Dass das
Leistungsschutzrecht in diese Rechte eingreift, ist offenkundig.
Wegen der vielen unklaren Begriffe im Gesetzesentwurf ist aber völlig
unklar, wie gravierend die Folgen sind – damit verstößt der Entwurf
gegen das rechtsstaatliche Gebot, dass Eingriffe in die Bürgerrechte
genau formuliert werden müssen. Diese Einschränkung der
Informationsfreiheit ist zudem verfassungswidrig, da die Ziele des
Gesetzes mit bereits bestehenden Regelungen ohne Grundrechtseingriffe
erreicht werden können.

Neben diesen Eingriffen in die Pressefreiheit schränkt das
geplante Leistungsschutzrecht die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit
von Internet-Unternehmern ein: Sämtliche Anbieter von
Online-Portalen, die Suchmaschinentechnik oder Kommentarmöglichkeiten
einbinden, können Ziel finanzieller Forderungen in unbekannter Höhe
werden. Dieses Risiko können sie nur vermeiden, indem sie diese
völlig üblichen Funktionen abschalten – ein großer
Wettbewerbsnachteil gegenüber vergleichbaren Diensten aus dem
Ausland.

Die überraschendste Erkenntnis: Zu den Leidtragenden eines
Leistungsschutzrechts gehören ganz maßgeblich Journalisten. Sie
behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, können dieses jedoch
nicht nutzen, da der Verlag nach Veröffentlichung fast identische
Rechte am selben Text besitzt. Zwar ist für Journalisten eine
Entschädigung vorgesehen. Eine solche Kompensation ändert jedoch
nichts daran, dass die intellektuelle Enteignung verfassungswidrig
ist. Zudem wird die Entschädigung voraussichtlich deutlich unter dem
Marktwert des Produktes liegen.

Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht und Regulierung,
betrachtet das Gesetzesvorhaben daher als politisch gescheitert: „Die
verfassungsrechtlichen Kollateralschäden dieses Vorhabens sind
unglaublich – damit haben sich die Ausschüsse des Bundestags aber
überhaupt nicht beschäftigt. All diese Fragen müssten erst einmal
gelöst werden, bevor man auch nur daran denken kann, im Bundestag
abzustimmen. Und gebraucht würde ein solches Gesetz dann immer noch
nicht.“

eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit rund 600
Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.

Pressekontakt:
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Lichtstr. 43h, 50825 Köln
Web: www.eco.de

Katrin Mallener, Tel.: 0221/70 00 48 260, katrin.mallener@eco.de
Petra Greitschus, Tel. 0221/70 00 48 261, petra.greitschus@eco.de