Drei Wochen, nachdem das Robert-Koch-Institut den
EHEC-Ausbruch in Deutschland für beendet erklärt hat, zieht jetzt das
Bundesgesundheitsministerium Konsequenzen aus der gefährlichen
Epidemie. Die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Meldefristen
werden erheblich verkürzt. Nach Infomationen der „Lübecker
Nachrichten“ (Donnerstagausgabe) müssen Ärzte künftig innerhalb von
24 Stunden das Gesundheitsamt informieren.
Damit wird die Meldung per Briefpost faktisch ausgeschlossen.
Auch die Übermittlung von den Gesundheitsämtern über die
Landesmeldestellen zum Robert-Koch-Institut will Minister Daniel
Bahr (FDP) deutlich beschleunigen. Sie darf künftig nicht mehr bis zu
16 Tage dauern, sondern nur noch höchstens drei Tage. Für die Zukunft
strebt der Minister eine Datenbank-Lösung an.
Das Robert-Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der
Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung. Das
schleppende Meldewesen hatte sich als Schwachpunkt in der
EHEC-Epidemie herausgestellt. Die Novelle des
Infektionsschutzgesetzes soll am 31. August im Kabinett beschlossen
werden.
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