LVZ: Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll deutsche Spitzenforschung konkurrenzfähig machen / Bund erwartet von Ländern Unterstützung

Um im internationalen Wissenschaftsbetrieb auch in
Zukunft konkurrenzfähig mithalten zu können, müssten deutsche
Forschungseinrichtungen unbürokratischer entscheiden,
eigenverantwortlicher Spitzenkräfte bezahlen und haushalten sowie
flexibler und zeitnaher als bisher entscheiden können. Damit
begründet, nach einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“
(Mittwoch-Ausgabe), Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU),
ihren vorliegenden Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, dem
das Bundeskabinett an diesem Mittwoch zustimmen soll. Deutsche
Wissenschaftseinrichtungen können demnach künftig mit
Globalhaushalten vorhandene Mittel eigenverantwortlich und ohne
zeitlichen Verfall einsetzen. Gehälter für in- und ausländische
Spitzenkräfte sollen zukünftig durch frei einzuwerbende Drittmittel
aus nicht-öffentlichen Quellen verhindern, dass der Trend zur
Abwerbung deutscher Spitzenkräfte ins Ausland sich fortsetzt. Den
deutschen Spitzenforschungseinrichtungen soll es zukünftig erlaubt
sein, ohne lange Genehmigungsfristen sich an nationalen und
internationalen Projekten zu beteiligen und bei notwendigen
Bauvorhaben sich im Bedarfsfall der Aufsicht und den Vorschriften der
staatlich-bürokratischen deutschen Bauverwaltung zu entledigen.
Einbezogen in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes, das im
schwarz-gelben Koalitionsvertrag angekündigt worden ist, sind die
neun Spitzen-Wissenschaftseinrichtungen der Bundesrepublik. Dazu
gehören unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die
Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, Institutionen der
Helmholtz- und der Leibnitz-Gemeinschaft, die Leopoldina, das
Berliner Wissenschaftskolleg und die Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften. „Um dieses Gesetz werden uns viele Experten in
der Welt beneiden“, sagte der stellvertretende
Unionsfraktionsvorsitzende Michael Kretschmer gegenüber der Zeitung.
Er verwies auf den mühsamen Prozess der Durchsetzung des Gesetzes
durch Abbau traditioneller Ressortzuständigkeiten durch die
Bundesforschungsministerin hin. „Der Widerstand in den Ressorts war
gewaltig. Überall wurde ein Kontrollverlust befürchtet.“ Manchmal
habe man bei den Forschungspolitikern den Eindruck gehabt, die
Steigerung der Investitionen des Bundes in Wissenschaft und Forschung
um 13 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode seien leichter zu
organisieren gewesen, wie dieses Gesetz. Kretschmer forderte jetzt
die Länder auf, sich an dem Beispiel des Bundes zu orientieren. „Der
Bund gibt mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz eine Richtung vor, die
auch für die Bundesländer Richtschnur sein sollte. Auch die
Universitäten brauchen mehr Freiheiten.“ Gerade Wissenschaftler die
aus dem Ausland nach Deutschland kämen, wären häufig frustriert über
die kleinteilige Regelungsdichte. „Mehr Freiheit bedeutet aber auch
zugleich mehr Verantwortung. Wir erwarten deshalb von der
Wissenschaft ein stärkeres Controlling.“ Der sparsame und
wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Mittel bleibe gewährleistet,
sagte der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski
gegenüber der Zeitung.

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