Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Karlsruhe/Internet-Tauschbörsen

Das Urteil der Karlsruher Richter über den
illegalen Tausch von Musik im Internet zeugt von großem
Realitätssinn. Es entspricht ganz dem familiären Alltag. Denn
natürlich reden die meisten Eltern mit ihren Kindern darüber, was
erlaubt und was verboten ist. Dazu gehört neben dem Diebstahl im
Supermarkt und dem Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln auch
das illegale Herunterladen und Verbreiten von Musik aus dem Internet.
Doch es ist unmöglich, einen detaillierten Überblick über die
Netz-Aktivitäten des Nachwuchses zu behalten. Entweder es herrschen
Misstrauen und Kontrolle, und die Privatsphäre des Jugendlichen wird
ignoriert – oder der Computer einkassiert. Da ist es schon besser,
über die Fallstricke im weltweiten Netz zu reden. Wie die Karlsruher
Richter es sagen: Kinder sollen belehrt, ihnen aber nicht von
vornherein misstraut werden. Sehr weise.

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