Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zu Gema/YouTube

Festzuhalten ist, dass die
Verwirrungstaktik, mit der YouTube über Monate hinweg den Nutzern
suggerierte, die Gema habe populäre aktuelle Titel beispielsweise von
Rihanna oder Beyoncé „gesperrt“, nicht zum Ziel geführt hat. Solche
Songs waren nie Gegenstand des Verfahrens. Das Vorgehen zeigt nur,
dass Google und YouTube bereit sind, tief in die Trickkiste zu
greifen, wenn es darum geht, ihre Interessen durchzusetzen. Für die
aktuelle politische Diskussion um die Freiheit des Internets bedeutet
das Urteil, dass diese Freiheit ihre Grenzen in den Rechten der
Schöpfer geistigen Eigentums findet. Wer dies ändern möchte, wie etwa
viele Mitglieder der Piratenpartei, müsste versuchen, in einem
parlamentarischen Verfahren die Gesetze zu ändern. Doch für eine
Ausweitung der Rechte von Internetnutzern auf Kosten der Urheber gibt
es in Deutschland – zum Glück – keine Mehrheit.

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