Unabhängig aber von einem möglichen
Fehlverhalten beziehungsweise Gesetzes- oder gar Verfassungsbruchs
von Polizei, Zoll oder Verfassungsschutz berührt die Trojaner-Frage
ein Grundsatzproblem im Verhältnis von Staat und Bürger, das vom
Bundesverfassungsgericht mit seinem Datenschutz-Urteil von 2008 nur
scheinbar gelöst wurde. Das Gericht hatte heimliche
Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen bei konkreten
Verdachtsmomenten auf schwere Straftaten erlaubt, offensichtlich aber
die umfassenden Möglichkeiten moderner Datentechnologie unterschätzt,
angesichts derer sich die Frage aufdrängt: Ganz oder gar nicht. Wer
Trojaner einsetzt, bewegt sich sehr schnell an der Grenze zum
Missbrauch. +++
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