Mehr Leistungen für Asylbewerber – SoVD begrüßt Karlsruher Urteil

Mehr Leistungen für Asylbewerber – SoVD begrüßt
Karlsruher Urteil

Der SoVD begrüßt das heute gefällte Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes, nachdem Asylbewerber mehr Geld bekommen
müssen.

„Die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Erfolg für die rund 130.000
Menschen, die mit einem Regelsatz von 220 Euro monatlich auskommen
müssen. Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss allen in
Deutschland lebenden Menschen – unabhängig von ihrer
Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus – gewährt werden“,
erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Mit Blick auf die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Leistungen
neu zu regeln, sagte der SoVD-Präsident: „Jetzt kommt es darauf an,
dass die Bundesregierung schnell und zielgerichtet handelt, um den
Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden“.

Bis dahin soll laut Verfassungsgericht eine Übergangsregelung (Az.
1 BvL 10/10 und 2/11) gelten.

V.i.S.d.P.: Veronica Sina

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