Abwägen muss die Politik allerdings, welches
Fehlverhalten so schwerwiegend ist, dass Gerichte darüber befinden
müssen. Beim Schwarzfahren spricht einiges dafür, es zur
Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Dass das Fahren ohne Fahrschein
falsch und nicht erwünscht ist, kann auch ein Bußgeld deutlich
machen. Auf dieses Instrument setzt der Staat ja auch sonst im
Verkehrsbereich. Wer falsch parkt, bei Rot über die Ampel geht, zu
schnell fährt oder am Steuer telefoniert, riskiert ein Bußgeld. In
die Reihe dieser Delikte passt das Schwarzfahren gut.
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