Nur in Fällen von äußerster Ignoranz oder
erkennbarem Verschleppen von Tipps darf er sich direkt an
investigative Journalisten wenden. Das klingt vernünftig, weil der
Gesetzgeber eben auch die Betriebe schützen muss. Was in Brüssel als
Kompromiss vereinbart wurde, ist kein Freibrief zum Petzen und
Verpfeifen. Mehr noch: Der hohe Schutz, den der Whistleblower in
Anspruch nehmen darf, ist an Enthüllungen von Straftaten gebunden, an
deren Aufdeckung ein öffentliches Interesse besteht. Diese
Eingrenzung war wichtig. Sie wurde nicht zuletzt aus der deutschen
Diskussion um ein Whistleblower-Gesetz übernommen. Gerade weil es
wichtig ist, den wahren Hinweisgeber von unzufriedenen und
rachsüchtigen Mitarbeitern zu trennen, die sich wichtigmachen wollen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell