Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Darmstadt erhält Umweltzone

Verwaltungsgericht Wiesbaden zwingt hessische
Landesregierung zum Gesundheitsschutz im Ballungsraum Rhein-Main –
Darmstadt muss Umweltzone installieren, um regelmäßige
Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte zu bekämpfen

Eine Umweltzone mit Einfahrverboten für Fahrzeuge ohne grüne
Plakette muss Bestandteil eines neuen Luftreinhalteplans für die
Stadt Darmstadt sein. Das ist die Konsequenz aus dem heutigen Urteil
des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gegen das Hessische Ministerium für
Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Der
Richterspruch ist Ergebnis einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V.
(DUH), die im Februar Klage gegen das Land Hessen wegen regelmäßiger
hoher Überschreitungen der NO2-Grenzwerte in Darmstadt eingereicht
hatte. Das Umweltministerium hatte trotz der Gesundheitsgefahren für
die Bürgerinnen und Bürger der Region keine Maßnahmen eingeführt, die
die Einhaltung der Grenzwerte in Zukunft möglich gemacht hätten.
Entsprechend eindeutig fiel deshalb jetzt der Richterspruch aus.

„Die hessische Landesregierung muss endlich ihre Verantwortung
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ernst nehmen und dafür sorgen,
dass im gesamten Ballungsraum Rhein-Main die Luftbelastung mit
Stickoxiden und Feinstaub sinkt. Dass das mit der konsequenten
Durchsetzung von Umweltzonen möglich ist, haben andere Metropolen in
Deutschland längst bewiesen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch nach der Entscheidung des VG Wiesbaden.

Umweltzonen sind nach Überzeugung der DUH das effektivste
Einzelinstrument zur Verbesserung der Luftqualität und Einhaltung der
EU-Grenzwerte in Ballungszentren. Trotzdem hatte sich das
CDU-geführte Umweltministerium in Wiesbaden bisher geweigert, eine
wirksame Umweltzonenregelung in Darmstadt zu erlassen. Die DUH
fordert neben der Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten
für Pkw ohne grüne Plakette auch die verbindliche Filterpflicht für
andere Fahrzeuggruppen, die mit Dieselmotoren betrieben werden. Dazu
gehören insbesondere Lkw, Baumaschinen, Schienenfahrzeuge und in
Hafenstädten bzw. an Wasserstraßen auch Schiffe.

„Das Ministerium muss einsehen, dass es rechtlich chancenlos ist,
sich gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger zu stellen.“
sagt Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger, der
die KIage für die DUH eingereicht hatte. Klinger hatte bereits 2008
gemeinsam mit der DUH das „Recht auf saubere Luft“ für Privat- und
juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten.
Diesem Urteil folgten weitere, unter anderem bezüglich der hessischen
Landeshauptstadt Wiesbaden, wo in der Folge zum 1. Februar 2013 eine
Umweltzone eingeführt wird.

Im Juni 2012 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erneut
Untersuchungsergebnisse zu den mit Dieselabgasen verbundenen
Gesundheitsrisiken veröffentlicht. Sie verursachen
Herz-Kreislauferkrankungen und gelten als eindeutig krebserregend.
Die WHO stuft sie in dieselbe Gefährdungskategorie ein wie Asbest.
Allein durch die Feinstaubbelastungen, die einer der gefährlichen
Bestandteile von Dieselemissionen sind, sterben ebenfalls nach
Untersuchungen der WHO in Deutschland jedes Jahr ca. 75.000 Menschen
vorzeitig.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, 0171 2435458,
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 0302400867-0, Mobil: 0171 5660577,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 01511 6225862, Tel.: 030 240086772,
Fax: 030 2400867 – 19, saar@duh.de