Billiger Versuch
Bei der Frage nach rückhaltloser Aufklärung in der Plagiatsaffäre
appelliert Rüdiger Bormann an die Aufrichtigkeit von Karl-Theodor zu
Guttenberg: Der Präsident der Uni Bayreuth will den Ex-Minister quasi
an seinen eigenen Worten messen. Das ist bemerkenswert: Denn gerade
die Prüfung der Worte Guttenbergs hatte seine Institution verpasst,
als sie die schlampig zusammenkopierte Doktorarbeit einfach
durchwinkte.
Trotzdem ist Bormanns Schritt richtig. Ihm bleibt nichts anderes
übrig, als auf vollständiger öffentlicher Aufklärung zu bestehen, um
den Ruf seines Hauses zu retten. Um die Glaubwürdigkeit des
Wissenschaftsbetriebs insgesamt wieder aufzupolieren, benötigt es
aber mehr: die strafrechtliche Aufarbeitung des Falles. Die
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mit der Begründung, dass kein
„besonderes öffentliches Interesse“ vorläge, würde ein falsches
Signal setzen – zumal in vergleichbaren Fällen Täter per Strafbefehl
zu Geldstrafen verurteilt wurden.
Um die Veröffentlichung des Kommissionsberichts zu unterbinden,
pocht Guttenberg auf seine Persönlichkeitsrechte. Ein recht billiger
Versuch, den möglichen öffentlichen Nachweis des absichtlichen
Diebstahls geistigen Eigentums zu unterbinden, vor allem, wenn man
bedenkt, wie wenig Probleme Guttenberg als Minister damit hatte, sich
bis ins Private medial zu inszenieren.
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