Neue Presse Hannover: Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim ist gegen einen höheren Ehrensold für Christian Wulff

Die Erhöhung des Ruhestandsbezüge für den
zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff sorgt für Streit.
Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim sagte der
hannoverschen „Neuen Presse“ (Mittwochsausgabe): „Einem ehemaligen
Bundespräsidenten wie Christian Wulff diese Erhöhung zu gewähren, der
nur kurz im Amt war, der gehen musste, weil die Staatsanwaltschaft
gegen ihn ermittelt, halte ich für skandalös.“

Wulff steht diese Erhöhung zu, da die Ruhestandsbezüge früherer
Bundespräsidenten zu 100 Prozent an den Ehrensold des amtierenden
Bundespräsidenten gekoppelt sind. Joachim Gauck erhält im nächsten
Jahr 18 000 Euro mehr jährlich. Von Arnim forderte, man müsse
„endlich das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten ändern.
Dass er keine vollen Bezüge erhält und erst recht nicht, wenn er nur
kurz im Amt war“. Dies sei Anfang des Jahres, als Wulff zurücktrat,
übereinstimmende Auffassung gewesen. Davon rede jetzt keiner mehr.

Außerdem dürfe für Wulff bei einem neuen Gesetz kein
Vertrauensschutz gelten, für ihn müsse es rückwirkend in Kraft
treten. „Man müsste das Gesetz rückwirkend in Kraft treten lassen.
Normalerweise ist das schwer, weil es einen Vertrauensschutz gibt.
Bei Wulff greift dieser Vertrauensschutz meines Erachtens nicht, weil
er zu Beginn seiner Amtszeit in Interviews selbst gesagt hatte, dass
die Versorgung ehemaliger Bundespräsident überzogen sei und geändert
werden müsste.“ Der Verfassungsrechtler betonte: „Eine bloß
haushaltsrechtliche Erhöhung, wie sie jetzt droht, wäre eine große
Zumutung für die Bürger.“

Pressekontakt:
Neue Presse Hannover
Petra Rückerl
Telefon: +49 511/5101-2264
rueckerl@neuepresse.de