Eins ist klar: Die Vorwürfe wiegen schwer –
besonders für Annette Schavan. Mit einem Urteil sollte man derzeit
aber vorsichtig sein. Auch für eine Bildungsministerin gilt in diesem
Falle so lange die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen
werden kann. Dass die Kanzlerin ihre langjährige Ministerin nicht
gleich fallenlässt, kann auch als Stärke angesehen werden. Klar, im
Falle des Verteidigungsministers 2011 gab es zunächst auch noch
Rückendeckung. Aber derzeit kann man nicht von einem zweiten Fall
Guttenberg sprechen. Bisher hat lediglich ein einzelner Gutachter
angesichts der Arbeit einen Täuschungsvorwurf erhoben. Das Gutachten
ist noch keine Vorentscheidung, es ist die Grundlage für die Arbeit
der Entscheider an der Universität Düsseldorf. Für ihr Urteil wird
auch eine Rolle spielen, wie lange die Dissertation zurückliegt. War
es also die kleine Schlamperei einer jungen Studentin in den
Zwanzigern oder eine schwerwiegende Täuschung mit Vorsatz? Ein Urteil
wird gefällt werden, und zuvor sollte sich die Betroffene selbst zur
Causa erklären dürfen.
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