Neues Deutschland: Verfassungswidrige Einstellungspraxis in Thüringen

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und
Juristen (VDJ) hat die politische Überprüfung von Bewerbern für den
öffentlichen Dienst in Thüringen kritisiert. »Das ist grob
verfassungswidrig«, erklärte die Bundesgeschäftsführerin Ursula Mende
gegenüber der Tageszeitung „neues deutschland“ (Mittwochausgabe).
Nach einer EU-Richtlinie gegen Diskriminierung sei eine derartige
Einstellungspraxis und Erhebung über Organisationszugehörigkeiten bei
Bewerbungen für den öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich nicht
mehr zulässig.

Die Bürgerrechtsorganisation, die den Grundrechtereport mit
herausgibt, wird in einem jetzt bekannt gewordenen Erlass der
Thüringer Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung
für den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 1992 als »linksextremistisch
beeinflusste Organisation« geführt. Nun fordert sie Auskunft, auf
welcher Basis die Einstufung erfolgt ist und und ob die VDJ vom
Landesverfassungsschutzamt Thüringens beobachtet wird.

Auch die Volkssolidarität wusste bislang von ihrer Erwähnung im
Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Organisationen nichts. Wenn
die Verfassungstreue von Bewerbern wegen der Mitgliedschaft in der
Volkssolidarität angezweifelt werde, »dann erscheint mir dies im
Jahre 2012 als unangebracht und dringend revisionsbedürftig«,
erklärte Frank-Michael Pietzsch, Vizepräsident und Thüringer
Landesvorsitzender des Sozialverbands gegenüber „nd“.

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