Der Bundestag hat das Verbraucherinformationsgesetz
umgeschrieben, das auf den ersten Blick die Rechte der Kunden nun
besser wahrt. Die Regierungskoalition feiert es als großen Erfolg für
die Verbraucher. Da die Bundestagsmehrheit zugleich schutzwürdige
Interessen von Unternehmen gewahrt sieht, ist ein zweiter Blick wohl
angebracht. Und tatsächlich zeigt sich, dass man keine zu großen
Erwartungen hegen sollte. Wer darauf hofft, dass die Warteschleifen
am Telefon verschwinden, wer einen Hinweis auf versteckte Kosten bei
seinem Fernsehanbieter abzufragen gedenkt oder wer von seiner Bank
eine Begründung für veränderte Zinssätze erwartet, muss sich auf
Enttäuschungen einstellen. Wie bisher sind direkte Anfragen an
Unternehmen erlaubt. Beantwortet werden müssen sie weiterhin nicht.
Stattdessen sollen Fragen nach Produkten über den Umweg von Behörden
nun leichter werden, kostenlos sein und freundlich beantwortet
werden. Doch Dienstleistungen bleiben tabu. Und wer schon Behörden zu
deren eigener Arbeit befragt hat, weiß, dass die Antworten selten
allzu engagiert erfolgen – was soll von Antworten zu erwarten sein,
die schon zuvor in der Wirtschaft gefiltert wurden? Im Wettbewerb der
Unternehmen lautet die Devise »Sehen, ohne selbst gesehen zu werden«,
ganz wie auf dem realen Schlachtfeld. Marktstrategien und
Produktplanungen durchschauen, ohne eigene Positionen preiszugeben,
das sichert den eigenen Vorteil. Dass da immer irgendwelche Kunden im
Wege sind, die auf eigene Rechte pochen, ist zwar nicht zu ändern,
aber im Grunde bedauerlich. Zum Glück bleibt die Politik meist
halbwegs kooperativ.
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