Neues Transplantationsgesetz in Kraft / Krankenversicherte sollen Zustimmung oder Ablehnung bekunden

Krankenversicherte bekommen demnächst Post von
ihrer Kasse. Darin werden sie gefragt, ob sie im Todesfall zu einer
Organ-Spende bereit sind. Am 1. November tritt das neue
Transplantationsgesetz in Kraft – und damit die sogenannte
Entscheidungslösung, berichtet die „Apotheken Umschau“. Die
Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten ab 16 Jahren mit
einem Schreiben darum zu bitten, eine entsprechende Erklärung
abzugeben. Das soll künftig auch auf der elektronischen
Gesundheitskarte möglich sein.

Ausführliche Informationen über die Organspende und die neue
Entscheidungslösung finden Sie unter www.apotheken-umschau.de/Politik
/Organspendeausweis-Kann-Leben-retten-109315.html

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 11/2012 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de