NOZ: 12.395 Anfragen zu Psychotherapieplätzen in Niedersachsen – Kassenärztliche Vereinigung hält Servicestelle für überflüssig

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen:
Terminservicestelle überflüssig

„Vermittlung löst Problem nicht“ – 12.395 Anfragen im ersten Jahr
– Grüne: „Bedarfsplanung muss grundlegend reformiert werden“

Osnabrück. Im ersten Jahr nach ihrer Einrichtung sind bei der
Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
(KVN) 12.395 Anfragen zu Psychotherapieplätzen eingegangen. Das
teilte die KVN auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag)
mit. Vermittelt wurden am Ende jedoch nur 6843 Menschen, darunter 159
Erwachsene sowie 26 Kinder und Jugendliche, die als akute Fälle
eingestuft wurden.

Empfiehlt etwa der Hausarzt eine Psychotherapie, ist die KVN
verpflichtet, innerhalb eines Monats ein Erstgespräch zu realisieren.
Die Hälfte der Anrufer habe jedoch keine ärztliche Empfehlung
vorweisen können, sagte ein KVN-Sprecher. Ein großer Teil der
Vermittlungswünsche wurde demnach zurückgezogen, weil Therapeut oder
Termin nicht gepasst hätten. „Wir halten die Servicestelle für
überflüssig. Sie verursacht hohe Kosten und die Vermittlung ist
gering. Den Zugang zu Therapeuten erhöht sie nicht. Viele Patienten
wollen nicht zu irgendeinem Therapeuten geschickt werden“, sagte der
Sprecher der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Terminservicestelle der
KVA in Niedersachsen hatte ihren Betrieb am 1. April 2017
aufgenommen.

Unterdessen sind die Wartezeiten für einen regulären Therapieplatz
nach wie vor sehr lang – in Niedersachsen etwa 22,9 Wochen. Die
gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria
Klein-Schmeink, sagte im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker
Zeitung“: „Es kann nicht sein, dass man Menschen mit psychischen
Erkrankungen monatelang auf einen Termin warten lässt oder dass sie
die Kosten für die Behandlungen selber vorstrecken müssen. Das
produziert Leid und am Ende ist es auch teuer für die
Versichertengemeinschaft.“ Die Bedarfsplanung des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) müsse grundlegend reformiert werden. „Der
G-BA darf den gesetzlichen Auftrag zur Beseitigung der eklatanten
Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung nicht weiter
verschleppen, sondern muss zügig etwas vorlegen“, sagte
Klein-Schmeink. Es gebe ausreichend Psychotherapeuten. Diese bekämen
aber aufgrund veralteter Grundannahmen keine Kassenzulassung.

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