Entscheidung zu Gemeinnützigkeit: Dachverband
sieht Tausende Vereine und Stiftungen bedroht
Nach Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs – Ruf nach Reformen der
Abgabenordnung
Osnabrück Das Urteil des Bundesfinanzhofes zur mangelnden
Gemeinnützigkeit der globalisierungskritischen Organisation „Attac“
könnte Konsequenzen für die Arbeit zahlloser Ehrenamtler haben. Das
befürchtet Stefan Diefenbach-Trommer, Vorsitzender der Allianz
„Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, unter deren Dach
sich mehr als 80 Organisationen zusammengeschlossen haben – darunter
Campact, Attac, Pro Asyl oder das Kinderhilfswerk Terre des Hommes.
„Die Entscheidung bedroht Tausende Vereine und Stiftungen. Sie alle
müssen sich nun fragen, ob ihnen der Status der Gemeinnützigkeit bei
der nächsten Finanzamtsprüfung aberkannt wird“, sagte
Diefenbach-Trommer. „Der Gesetzgeber muss nun schnell klar regeln,
was aus seiner Sicht gemeinnützig ist. Wenn er findet, dass der Kampf
gegen Rassismus gemeinnützig ist, muss er das auch so ins Gesetz
schreiben.“ Vereinigungen profitieren steuerlich vom Status der
Gemeinnützigkeit. Spender können Spenden beispielsweise von der
Steuer absetzen. Was als gemeinnützig von Finanzämtern anerkannt
werden kann, regelt die Abgabenordnung.
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