NRZ: Kommentar zu Mietnomaden von CORNELIA FÄRBER

Eigentum verpflichtet, heißt es in Artikel 14 des
Grundgesetzes. Fremdes Eigentum zu nutzen, verpflichtet allerdings
auch: zur Zahlung von Eintritt ins Kino, von Leihgebühren für einen
Mietwagen -oder eben von Miete für eine Wohnung. Für die meisten
Menschen ist das selbstverständlich. Für manche aber nicht.

Mit einer Dreistigkeit, die sprachlos macht, schnorren sie sich
durchs Leben, bestens informiert schlüpfen sie durch alle gut
gemeinten Gesetzeslücken. Sie haben nichts mit Menschen gemein, die
in Not geraten sind. Mietnomaden wissen, was sie tun, leben
konsequent über ihre Verhältnisse. Und sie leben gut damit. So etwas
nennt man Vorsatz.

Mieterbund und Eigentümerverbände streiten über die wahre Zahl der
Mietpreller. Doch auch wenn sie vergleichsweise gering ist, so ist
jeder einzelne von ihnen, der den Behörden eine Nase zeigt und den
Vermieter abzockt, einer zu viel.

Der Mieterschutz ist in der Vergangenheit kontinuierlich ausgebaut
worden. Richtig so. Doch mittlerweile sind mehr als die Hälfte aller
Bundesbürger selbst Häuslebauer und Wohnungskäufer, die damit fürs
Alter vorsorgen wollen. Auch sie müssen geschützt werden. Durch
Gesetze, die keine Schlupflöcher mehr bieten.

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