Die Anerkennung bedeutet, dass Betroffene Anspruch auf Leistungen ihrer Unfallversicherungsträger haben, etwa Renten. Bislang hatten Betroffene, die ihre Parkinson-Erkrankung auf beruflichen Pestizid-Einsatz zurückführten, kaum Chancen auf Anerkennung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) teilte der NOZ mit, in den vergangenen Jahren seien 60 entsprechende Verdachtsanzeigen eingegangen. „Wegen der seinerzeit fehlenden Rechtsgrundlage waren diese Fälle negativ zu bescheiden.“ Nach Angaben eines Sprechers würden derzeit alle potenziell betroffenen Versicherten angeschrieben.
Bis zur förmlichen Aufnahme in den Berufskrankheiten-Katalog sei eine Anerkennung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ möglich. Neue Berufskrankheiten, die noch nicht in der Berufskrankheiten-Liste veröffentlicht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen „wie“ eine Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden. Die Leistungen seien identisch.
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