Reform ohne Rahmen / Für Demenzkranke müsste dringend die Pflegebedürftigkeit neu definiert werden

Seit Januar besteht ein Anspruch auf
zusätzliche Leistungen aus der Pflegekasse, von denen vor allem
Demenzkranke profitieren sollen. Aber der nötige Pflegeumfang wird
immer noch nach Kriterien berechnet, die die Besonderheiten von
Demenzkranken viel zu wenig berücksichtigt. „Immer noch fehlt ein
neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nicht nur auf
Alltagsverrichtungen abzielt“, bemängelt Patricia Drube vom Deutschen
Berufsverband für Pflegeberufe in der „Apotheken Umschau“. Eine
entsprechende Begriffsbestimmung sei von Fachleuten längst erarbeitet
und liege der Politik vor. „Dass diese neue Definition immer noch in
den Schubladen ruht, ist ein Skandal“, sagt Drube. Das führe etwa
dazu, dass die Beaufsichtigung von Alzheimer-Patienten nicht bezahlt
werde, obwohl sie einen Großteil des Aufwands für diese Menschen
bedeute.

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meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
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