Es war ein juristischer Taschenspielertrick der
NPD, beim Verfassungsgericht die Bestätigung ihrer Verfassungstreue
zu beantragen. Eine Erfolgsaussicht gab es nicht. Der Vorgang
beleuchtet jedoch, wie sehr sich die rechtsextremistische Partei
bemüht, das Wasser der Öffentlichkeit auf ihre Mühlen laufen zu
lassen. Karlsruhe hat es abgelehnt, der NPD den Titel der verfolgten
Unschuld zuzuerkennen, ja, sich überhaupt mit dem Ansinnen näher zu
beschäftigen. Das ist für die Extremisten kein Grund, es nicht an
nächster Stelle weiter zu versuchen: beim europäischen
Menschenrechtsgerichtshof. Damit macht sie deutlich, dass sie auch im
offiziellen Verbotsverfahren eine Entscheidung der deutschen
Verfassungsrichter nur als Anlass für den Gang nach Straßburg
ansieht. Bemerkenswert ist der Hinweis der Richter, wonach jede
Partei dem Vorwurf der Verfassungswidrigkeit „mit den Mitteln des
Meinungskampfes begegnen“ müsse. Es liest sich wie der nur halb
versteckte Hinweis an den Staat, selbst besser auch den Meinungskampf
mit der NPD zu suchen und die Verbotskeule aus der Hand zu legen.
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