Rheinische Post: Einstehen für die Angehörigen

Vom grundgesetzlich garantierten Schutz für Ehe
und Familie profitiert der Staat auch selbst. In Notlagen stehen
Eltern für ihre Kinder ein, Kinder für ihre Eltern und Verheiratete
füreinander. Der Grundsatz, dass man für seine nächsten Angehörigen
Verantwortung übernimmt, ist richtig. Der Sozialstaat seinerseits
sollte für diejenigen sorgen, die nichts und niemanden haben. Bei den
Angehörigen der Mittellosen darf er mit Augenmaß eine Beteiligung
einfordern. Die Regelung, dass die Bürger für ihre nächsten
Verwandten sorgen müssen, kann aber nur Akzeptanz finden, wenn es
nicht zu besonderen individuellen Härten kommt. Deshalb ist das
Urteil des Bundesgerichtshofs zu begrüßen. Es verhindert zu Recht,
dass ein 76-jährigen Rentner, dessen Tochter nach vielen Jahren der
Selbstständigkeit durch Krankheit zum Sozialfall geworden ist, sein
Einkommen von 1408 Euro teilen muss. Maßvoll sind zu Recht auch die
Beteiligungen, die Kinder leisten müssen, wenn die eigenen Eltern das
Pflegeheim nicht allein durch Rente und Pflegeversicherung
finanzieren können. Die Kinder müssen in diesem Fall einen Beitrag
nach ihrem Einkommen leisten. Ihnen darf aber nicht zugemutet werden,
ihren Lebensstandard für Mutter oder Vater erheblich einzuschränken.

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