Der Deutsche Bundestag sollte sich bei den
Karlsruher Richtern bedanken. Selbst wenn das Urteil zu den
Eilanträgen der Gegner des Rettungsschirms ESM noch vorläufig ist,
hat das Bundesverfassungsgericht schon jetzt einen Grundsatzbeschluss
von umfassender Bedeutung gefällt. Es hat dem Bundestag in
eindrucksvoller Form das alleinige Recht bestätigt, seine Einnahmen
und Ausgaben zu bestimmen. Dazu gehört auch, einen Rettungsfonds wie
den ESM mit Finanzmitteln auszustatten und gegebenenfalls sogar Geld
nachzuschießen – eben nach Maßgabe des Bundestags. Insofern ist die
Haftung von 190 Milliarden Euro, die der Bund übernimmt, zwar die
Obergrenze. Aber nur so lange, wie der Bundestag nichts anderes
entscheidet. Konsequenter kann man das Königsrecht des Parlaments,
über die Finanzen der Steuerzahler zu verfügen, nicht auslegen. Damit
ist auch das Demokratieprinzip, wonach allein die gewählten Vertreter
des Volkes über die öffentlichen Finanzen bestimmen, voll gewahrt.
Hätte das Gericht dies dem Bundestag bestritten, hätte es dessen
Souveränität eingeschränkt. Dann hätte sich das Verfassungsgericht
selbst zum Richter über die Finanzen des Staates gemacht, was
definitiv nicht seine Aufgabe ist. Das heißt aber auch, dass die
Parlamentarier von der Regierung und den von ihr in den Rettungsfonds
ESM entsandten Vertretern umfassend informiert werden müssen. Für
Tricks gibt es keinen Platz. Selbst wenn der ESM mit einem erhöhten
Ausgabekurs seiner Schulden den Nennwert der erlaubten Einlagen
überschreitet, braucht der Fonds die Zustimmung des Bundestags. Mehr
Demokratie geht nicht. Das Urteil ist ein großes Ja zum ESM-Vertrag
und zum Budgetrecht des Parlaments. Das Aber bezieht sich mehr auf
die Abgeordneten selbst. Die sollten genau wissen, was sie tun. Und
da hat man bei manchen Parlamentariern, die völlig uninformiert in
die Abstimmungen gehen und nur ihren Oberen folgen, bisweilen ein
schlechtes Gefühl.
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