Richterbund fordert schärferes Anti-Terror-Strafrecht
Während neue Terrorgefahren auch in Deutschland durch die Eskalation des
Konflikts zwischen den USA und dem Iran als möglich gelten, hat der
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, die
Bundesregierung aufgefordert, Lücken im Anti-Terror Strafrecht zu schließen.
„Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen
nicht dafür bestraft werden“, sagte Rebehn der Düsseldorfer „Rheinischen Post“
(Montag). „Hat jemand zum Beispiel für den IS Geld gesammelt oder Waffen
beschafft, ist das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die
Terroristen tatsächlich erreicht.“ Das sei bei Terrorvereinigungen in
Krisenländern wie Syrien aber schwer und bisweilen gar nicht nachzuweisen. Eine
lediglich versuchte Unterstützung terroristischer Vereinigungen sei bislang
nicht strafbar. „Diese Lücke gilt es zu schließen“, forderte Rebehn. Rebehn
selbst stellte den Zusammenhang zwischen seiner Forderung und zu möglichen neuen
Terrorgefahren nicht her. Der Richterbund-Bundesgeschäftsführer forderte zudem,
die Strafobergrenze im Bereich Terrorismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen.
Dies wiederum eröffne der Justiz größere Spielräume, um im Einzelfall
abgestuft auf die Gefährlichkeit einer terroristischen Vereinigung und die
Beteiligung der Mitglieder zu reagieren. Rebehn betonte: „Es geht hier um
Organisationen, die sich Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen zum Ziel gesetzt
haben. Das sollte sich im Strafrahmen widerspiegeln.“
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4484118
OTS: Rheinische Post
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell