Von Sören Sgries
Die Atomkonzerne machen ernst mit ihrer Klage-Drohung. Das darf
nicht überraschen. Es sollte ihnen auch nicht verübelt werden –
schließlich müssen sich die Energieriesen wie jeder andere
Unternehmer auch darauf verlassen können, dass ihre
Geschäftsgrundlagen nicht durch willkürliche staatliche Eingriffe
gefährdet sind. Und willkürlich kann man die Entscheidung zum
Atomausstieg durchaus nennen, fiel sie doch nur wenige Monate nach
Verkündung der Laufzeitverlängerungen. Der Ausstieg war aber nicht
falsch, nur weil die Klage gegen ihn prinzipiell richtig ist. Im
Gegenteil: Aktuelle Meldungen aus Fukushima erinnern erneut daran,
wie gefährlich und unkontrollierbar diese Technik bleibt. Der Preis,
der als Schadensersatz fließen könnte, wäre ein kleiner, wenn damit
künftige Katastrophen verhindert werden. Bedenklich ist nur, dass es
momentan den Anschein macht, als wäre das Gesetz fehlerhaft und biete
somit den Juristen eine breite Angriffsfläche. Damit könnten nicht
nur die Kosten durch die Klagen unnötig hoch ausfallen. Auch der
gesamte Ausstieg könnte per Verfassungsklage kippen. Das wäre weit
mehr zu bedauern als die paar Milliarden mehr, die der Abschied von
einer gefährlichen Technologie kosten könnte.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011