Paritätisches Stimmverhältnis sichert
gesamtstaatliche Perspektive
Zwischen Bund und Ländern gibt es unterschiedliche Auffassungen
bei der Frage, wie der im Koalitionsvertrag vereinbarte Nationale
Bildungsrat konkret ausgestaltet werden soll. Vor der nächsten
Kultusministerkonferenz (KMK) am 14./15. Juni erklären hierzu der
bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Deutschen
Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständigen
Berichterstatterinnen, Dietlind Tiemann und Astrid Mannes:
Albert Rupprecht: „Der Wissenschaftsrat ist seit Jahrzehnten ein
Erfolgsmodell. Nach seinem Vorbild wollen wir den neuen Nationalen
Bildungsrat einrichten. Genau das haben wir im Koalitionsvertrag
vereinbart. Und nach diesem Vorbild hat Bildungsministerin Karliczek
einen guten Vorschlag für den Nationalen Bildungsrat auf den Tisch
gelegt. Offenkundig fürchtet die KMK aber ein unabhängiges,
eigenständiges Beratungsgremium. Sonst würde sie nicht versuchen, den
Bildungsrat einzudampfen und zu einem Anhängsel der KMK zu machen.
Für die Union ist aber klar: Der Bund muss mindestens die Hälfte der
Stimmen in der Verwaltungskommission des neuen Rates wahrnehmen. Nur
so ist die übergreifende und gesamtstaatliche Perspektive für die
Bildung zu gewährleisten.“
Dietlind Tiemann: „Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit
innerhalb des deutschen Bildungssystems – eine neue Bildungsoffensive
muss dringend her. Deshalb meine volle Unterstützung für die
Prioritätensetzung von Bildungsministerin Karliczek zur zügigen
Einrichtung eines Nationalen Bildungsrates, der unter den richtigen
Vorzeichen diese Offensive in der Bildung einleiten muss. Bildung
bedeutet nicht mehr –nur– schulische Bildung, die weiterhin in der
Zuständigkeit der Länder liegt und dort bleiben soll. Bildung heißt
auch Kita, berufliche Bildung, Studium und lebenslanges Lernen. Der
breite inhaltliche Auftrag muss das Alleinstellungsmerkmal des
Nationalen Bildungsrates im Bezug zur KMK verdeutlichen. Daher müssen
wir als Bund Verantwortung übernehmen und gerechte Bildungsstandards
setzen in einem Nationalen Bildungsrat, in dem der Bund mindestens
die Hälfte der Stimmen der Verwaltungskommission hat.“
Astrid Mannes: „Der Nationale Bildungsrat bietet die Chance,
Kräfte zu bündeln mit dem Ziel, mehr Qualität, Vergleichbarkeit und
Transparenz im Bildungsbereich zu erreichen. Dieses Gremium sollte
sich allen Bereichen der Bildung in allen Lebensphasen der Menschen
widmen und sich nicht auf die schulische Bildung beschränken.“
Hintergrund: Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD
vereinbart: „Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im
gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür
wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates einen Nationalen
Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage
der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für
mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen
vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und
Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit
der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der
Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern.
Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und
Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder
gemeinsam.“
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