Der Verwaltungsrechtler Hans Herbert
von Arnim bleibt auch nach Wulffs Erklärung bei seiner Auffassung,
dass dem zurückgetretenen Bundespräsidenten ein lebenslanger
Ehrensold nicht zusteht. „Wulff hat versucht, es mit seiner Erklärung
so hinzubiegen, als ob es sich um politische Rücktrittsgründe
handelt“, sagte von Arnim der „Saarbrücker Zeitung“
(Sonnabendausgabe). „Es kommt aber nicht darauf an, was er sagt,
entscheidend ist vielmehr das objektive Erscheinungsbild.“ Sowohl die
von Wulff genannte Begründung, dass er keine Wirkungsmöglichkeiten
mehr habe, als auch sein Hinweis auf verlorenes Vertrauen
resultierten auf Wulffs persönlichem Verhalten als Ministerpräsident
und den daraus folgenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, „also
letztlich allein auf persönlichen Gründen“, betonte von Arnim. Laut
dem Gesetz wird die Apanage gezahlt, wenn ein Bundespräsident mit
Ablauf seiner Amtszeit oder vorher „aus politischen oder
gesundheitlichen Gründen“ aus dem Amt ausscheidet. Persönliche Gründe
werden im Gesetz nicht als Kriterium genannt.
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