Der Kinderzuschlag wird erhöht und die Leistungen
für Bildung und Teilhabe verbessert
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung das
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern
debattiert. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will allen Kindern unabhängig vom
Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe
ermöglichen. Daher ist es gut, dass wir nun eines der wirksamsten
Instrumente verbessern, um Kinderarmut zu bekämpfen: Den
Kinderzuschlag.
Den Kinderzuschlag erhalten Familien mit Kindern, die arbeiten und
bei denen das Geld kaum reicht, um über die Runden zu kommen. Wir
erhöhen die Leistung auf bis zu 185 Euro monatlich und ergreifen
Maßnahmen, dass derjenige, der zusätzliches Einkommen verdient,
künftig mehr davon behalten darf. Ein wichtiges Signal, dass sich
Leistung lohnt.
Von dieser Maßnahme werden besonders auch Alleinerziehende
profitieren. Sie erhalten den Kinderzuschlag künftig auch dann, wenn
sie für ihre Kinder Unterhaltszahlungen oder einen
Unterhaltsvorschuss bekommen. Momentan verhindern die
Unterhaltsleistungen, dass es den Kinderzuschlag für sie überhaupt
gibt.
Auch die Leistungen für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
am sozialen und kulturellen Leben verbessern wir: Für das
gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule müssen Geringverdiener
künftig keinen Eigenanteil mehr zahlen und Nachhilfeunterricht wird
nicht erst dann gefördert, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet
ist. Da Teilhabe besonders gut in Vereinen und Verbänden gelingt,
werden wir in den parlamentarischen Beratungen den Zuschuss für
Vereinsbeiträge von 10 auf 15 Euro monatlich erhöhen.“
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