Sobald ein Ritual mit Religion zu tun hat, droht
in Deutschland erbitterter Streit. In der Beschneidungsdebatte ist
vom Recht auf Unversehrtheit die Rede, weil ein zwei Wochen alter Bub
eben nicht entscheiden kann, ob er beschnitten werden will. Sicher
ist, dass einem Säugling der Eingriff wenig Schmerz bereitet, einem
größeren Jungen aber wochenlange Pein beschert. Das Kölner Urteil,
das eine rituelle Beschneidung unter Strafe stellt, zeugt von
mangelnder Sensibilität. Manch ein Empörter verwechselt zudem die
gegenwärtige Debatte mit jener um die weibliche Beschneidung.
Letztere stellt eine brutale Verstümmelung dar. Erstere dagenen ist
von der Weltgesundheitsorganisation als Beitrag zur männlichen
Hygiene empfohlen. Kann ein als medizinisch wünschenswert erachteter
Eingriff falsch sein, nur weil Muslime und Juden diesen in einer
Zeremonie durchführen? Wohl kaum.
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