Stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender Emil Sänze zum Grundsteuerurteil: „Bereitet Karlsruhe den Boden für heimliche Steuererhöhungen?“

Mit Besorgnis registrierte der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag von
Baden-Württemberg, Emil Sänze, die gestrige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, das die Berechnungsgrundlage der
Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärte
und eine Neufassung des Grundsteuergesetzes bis Ende nächsten Jahres
fordert. Nach Auffassung der Karlsruher Richter sind die bei der
Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegten Einheitswerte – also der
Wert für das Grundstück – offenkundig verfassungswidrig, weil sie in
den alten Bundesländern auf Erhebungen aus dem Jahr 1964
beziehungsweise in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 basieren
und wegen fehlender Neubewertungen gegen den Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes verstoßen.

„Im Durchschnitt belief sich die Grundsteuer in einer
100.000-Einwohner-Stadt auf 577 Euro für ein Einfamilienhaus und für
eine Wohnung auf etwa 230 Euro – jetzt droht eine deutschlandweite
Anpassung des Einheitswertes an den Marktpreis“, erläutert Sänze mit
Blick auf das Verfassungsgerichtsurteil. „Insgesamt werden derzeit
13,4 Milliarden Euro durch die Kommunen über die Grundsteuern
eingenommen“, so Sänze. „Nach meiner festen Überzeugung läuft alles
auf eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer hinaus, die traditionell
eines der finanziellen Standbeine der Kommunen darstellt! Wie sollen
die Städte und Gemeinden bei der aktuellen Finanzknappheit, die
bereits jetzt überall um sich greift, diesen Ausfall sonst
kompensieren?“

Wer außer dem Steuerzahler soll für Flüchtlingskosten aufkommen?

In diesem Zusammenhang verweist der stellvertretende
AfD-Fraktionsvorsitzende auf den wachsenden Finanzbedarf der meisten
Städte und Gemeinden, die bei der Bewältigung der Flüchtlingskosten
im Regen stehen gelassen wurden und nicht in der Lage sind, weitere
Einnahmeausfälle zu verkraften. „Wieviel Kreativität werden Gemeinden
entwickeln, wenn die Gäste Merkels aus dem Regelbezug als Flüchtling
herausfallen und in Hartz IV kommen?“, gibt Emil Sänze zu bedenken.
„Die Gemeinden sind final für die Sozialleistungen zuständig – und
die Einnahmequellen einer Kommune sind hauptsächlich auf die Grund-
und Gewerbesteuer beschränkt. Also bleibt zu erwarten, dass wiederum
der Steuerzahler und damit Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer und
letztlich auch der Mieter über die Nebenkosten zur Kasse gebeten
wird.“

Häuslebauer und Mieter müssen die Suppe auslöffeln

Deutliche Kritik äußert die AfD-Fraktion auch an Bundestag,
Bundesrat sowie den Bundes- und Landesregierungen, die diesem
verfassungswidrigen Zustand seit Jahrzehnten sehenden Auges entgegen
geschlingert sind. „Allen Beteiligten war seit langem bekannt, dass
der Einheitswert eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden
muss, damit Veränderungen der Bausubstanz oder des Umfeldes
berücksichtigt werden können. Dass diese Neubewertung wegen des
vermeintlich hohen Aufwandes ungeachtet möglicher Folgen unterblieben
ist, spiegelt einmal mehr die Nachlässigkeit und Unfähigkeit
deutscher Politik wider. Am Ende sind es erneut die Häuslebauer und
Mieter, die die Suppe auslöffeln müssen“, bemängelt Emil Sänze.

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