Die neuen Vorwürfe gegen den
Bundesnachrichtendienst müssen aufgeklärt werden. Insbesondere ist
der Frage nachzugehen, ob auch weiterhin Freunde und Partner
belauscht werden. Das neue BND-Gesetz sollte das eigentlich
ausschließen. Doch es gibt bei der Überwachung große Lücken. Vor der
Neuregelung konnte der Dienst nach eigenem Gutdünken seine Ziele
aussuchen, heute muss er beim Parlamentarischen Kontrollgremium des
Bundestags um Erlaubnis bitten. Um die zu erhalten, müssen die
Agenten jedoch nur die Informationen vorlegen und Fragen der
Kontrolleure beantworten, die sie selbst für geboten halten. So ist
eine sorgfältige parlamentarische und rechtsstaatliche Überwachung
des BND nicht möglich.
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