„Weil deutsche Gerichte, wie sollte es auch
anders sein, bei der Frage, wer denn nun Anspruch auf Hartz IV hat,
immer wieder zu gegensätzlichen Urteilen kommen, dürfte der
Luxemburger Zungenschlag zur Klärung der rechtlichen Lage demnächst
beitragen. Und doch bleibt eine spannende Frage bis auf weiteres
unbeantwortet: Wird der EuGH bei unterstelltem Sozialmissbrauch einer
grundsätzlichen Hartz-IV-Verweigerung zustimmen? Oder wird er auf
langwierigen Einzelfallprüfungen bestehen, deren klares Ergebnis
geschickte Anwälte immer wieder hinauszögern dürften?“
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de