So hilfreich für die Polizei eine Überprüfung
von Nummernschildern und der schnelle Fahndungserfolg sind, so
sinnvoll die Gewerkschaft der Polizei die Methode findet: Da wird ein
Fass aufgemacht, das ohne klare Auflagen der Verfassungsrichter nur
schwer wieder zu schließen sein wird. Zwar hält das Gericht die
automatische Überwachung nicht grundsätzlich für unzulässig und lässt
die Vorschriften erst einmal in Kraft, aber es wittert Grauzonen, in
denen sich Gesetzgeber und Polizei schnell noch breitermachen
könnten als bislang. Es ist an der Zeit, dass die Hüter der
Verfassung eine Politik zurückpfeifen, deren übergriffige
Überwachungsfantasien noch für viele üble Überraschungen sorgen
könnten.
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