Der geltende Mordparagraf benachteiligt die
Frauen, erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in einem
Gastbeitrag für die Stuttgarter Zeitung (Donnerstagausgabe). Die Zeit
sei reif für eine Reform. Maas erinnert an den Fall einer Frau, die
jahrelang von ihrem Mann misshandelt worden war, sich oft vergeblich
um Hilfe bemüht hatte, keinen Ausweg mehr wusste und schließlich
ihren schlafenden Mann tötete. Die Frau wurde, weil sie
„heimtückisch“ gehandelt hatte, als Mörderin verurteilt.
Andererseits, so Maas, würden Männer, die ihre Frau erst jahrelang
gequält und schließlich getötet hätten, oft nur wegen Totschlags
verurteilt. Denn in diesen Fällen ließen sich „niedere Beweggründe“,
die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes sind, oft nicht
nachweisen. Das sei offensichtlich ungerecht, betont Maas. So
begründet der Minister anlässlich des Deutschen Anwaltstags in
Stuttgart seinen Vorstoß, die entsprechenden Paragrafen des
Strafgesetzbuches zu ändern.
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