Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum Bremer Fußballurteil: Bedenklich

Das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts
berührt einen wichtigen Grundsatz: In einem demokratischen,
rechtsstaatlichen Gemeinwesen hat der Staat das Gewaltmonopol. Daraus
ist die Pflicht abzuleiten, ohne Ansehen der konkreten Umstände für
öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Der Staat hat für die
Sicherheit rund um Fußballspiele genauso zu sorgen wie für die
Sicherheit rund um öffentliche Kundgebungen, Rockkonzerte oder Feste.
Im Kern wird mit der Argumentation des Gerichts die schrittweise
Privatisierung des öffentlichen Bürgerschutzes eingeleitet, und das
ist eine äußerst bedenkliche Entwicklung. Gewalt rund um den Sport
ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen mit vielfältigen Ursachen.
Deshalb sind die Polizeikosten auch nicht irgendeiner privaten Seite
aufzubürden.

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